Abmahnung oder Berechtigungsanfrage durch Stephan Mathé erhalten? – Wir helfen schnell und professionell

Immer häufiger erhalten Social-Media-Nutzer, Agenturen und Unternehmer Post von der Kanzlei Stephan Mathé, einem auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus Berlin. Die Schreiben betreffen meist sogenannte Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen, weil urheberrechtlich geschützte Musik auf Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook oder YouTube verwendet wurde – meist ohne Lizenz oder in einem gewerblichen Kontext.

Herr Mathé vertritt eine Vielzahl namhafter Musikverlage und Rechteinhaber. Dazu zählen unter anderem:

  • Warner Chappell Music Germany GmbH
  • ROBA Music Verlag GmbH
  • C. F. Peters Musikverlag GmbH & Co. KG
  • Schott Music GmbH & Co. KG
  • Neue Welt Musikverlag GmbH
  • Chappell Musikverlag GmbH
  • Universal Music Publishing GmbH
  • Sony Music Publishing (Germany) GmbH
  • EMI Music Publishing Germany GmbH

Diese Unternehmen lassen regelmäßig ihre Werke durch Stephan Mathé überwachen und bei Rechtsverletzungen durchsetzen. Häufig betroffen sind Nutzer, die Musik in Reels, TikToks oder YouTube-Videos verwenden – vor allem, wenn dies zu kommerziellen Zwecken geschieht oder hohe Reichweiten erzielt wurden.

Viele der betroffenen Musikstücke stammen aus der Popmusik, Klassik, Filmkomposition oder Instrumentalmusik mit hoher Lizenzierungspflicht. Besonders problematisch ist dabei die Synchronisation, also die Verbindung von Musik mit bewegten Bildern. Diese Nutzung erfordert eine gesonderte Lizenz – selbst wenn der Track über die App-Funktion eingebunden wurde.


Was wird gefordert? Typische Inhalte einer Berechtigungsanfrage:

  • Vorwurf der Verletzung des Synchronisationsrechts (§ 19a UrhG)
  • Schadensersatzforderungen nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 UrhG)
  • Erstattung von Anwaltskosten gemäß § 97a UrhG (meist 650 € bis 1.200 €)
  • Aufforderung zur Unterlassung und zur Klärung der Lizenzlage

Sie haben ein solches Schreiben erhalten? So sollten Sie reagieren:

  1. Nicht selbst antworten. Jede Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.
  2. Keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese bindet Sie rechtlich langfristig.
  3. Kontaktieren Sie uns. Wir vertreten Sie rechtssicher und mit klarer Kostenstruktur.

Wir sind keine kostenlose Rechtsberatung.

Bei uns erhalten Sie keine kostenlosen Erstberatungen oder allgemeinen Einschätzungen. Wir stehen für hochwertige, professionelle Rechtsvertretung im Medien- und Urheberrecht. Ihre Anfrage wird anwaltlich geprüft, individuell bewertet und auf Wunsch mit der Gegenseite verhandelt. Unsere Arbeit beginnt erst nach klarer Mandatierung und Kostenvereinbarung.


Warum wir?

  • Langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnkanzleien wie Stephan Mathé
  • Vertretung bundesweit, außergerichtlich und gerichtlich
  • Strategische Verteidigung gegen überhöhte oder unbegründete Forderungen
  • Keine „0815“-Widerrede, sondern individuelle anwaltliche Durchsetzung

Wir berichteten bereits hier und hier.