Cannabis-Clubs in Berlin: Warum die Umsetzung des KCanG stockt – und was das rechtlich bedeutet

Ein Jahr nach der Cannabis-Legalisierung kämpfen Berliner Cannabis Social Clubs (CSC) mit massiven Behördenhürden. Während der legale Markt stagniert, boomt der Vertrieb über Telemedizin und Importe aus Kanada. Wie passt das mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (KCanG) zusammen – und welche Rechte haben Anbauvereine?

Trotz KCanG: Berliner Cannabis-Clubs warten in Berlin auf Genehmigungen

Seit dem 1. Juli 2024 ist das neue Cannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Es erlaubt nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen, bis zu 500 Mitglieder mit selbst angebautem Cannabis zu versorgen (§ 11 KCanG). Doch in Berlin haben bisher nur sieben Vereine eine Genehmigung erhalten – obwohl laut Senat jeder zehnte Berliner regelmäßig Cannabis konsumiert.

Die Gründe: Bürokratische Hürden, überzogene Auflagen und eine schleppende Bearbeitung durch die Bezirksämter. Vereine berichten von absurden Anforderungen – etwa Fahrradständern für angeblich 100 gleichzeitige “Mitarbeiter” – obwohl das Gesetz eindeutig von nicht-gewerblichem Eigenanbau spricht (§ 2 Abs. 2 KCanG). Damit ist allein diese Annahme des Bezirks sichtlich falsch!

Rechtslage: Verwaltungspraxis widerspricht Grundsätzen des KCanG

Die Verzögerungen stehen rechtlich auf wackligem Boden. Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 3 VwVfG) muss die Verwaltung sachlich und angemessen entscheiden. Auch das Beschleunigungsgebot (§ 10 VwVfG) verlangt eine zügige Bearbeitung. Wenn ein Bezirk wie Marzahn-Hellersdorf Anträge innerhalb weniger Monate bearbeitet, während andere über ein Jahr benötigen, liegt eine mögliche Ungleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vor, wobei sich hier die Frage stellt, welcher Rechtträger, das Land Berlin oder der Bezirk, agiert.

Ungleichgewicht: Clubs unter Auflagen, Online-Anbieter mit freiem Spiel

Während CSCs strengen Auflagen wie Werbeverboten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 KCanG) und Abstandsregelungen (§ 7 KCanG) unterliegen, boomt der Markt für medizinisches Cannabis auf E-Rezept. Anbieter werben mit Slogans wie „In 5 Minuten zum Rezept – auch ohne Beschwerden“. Die Verschreibung erfolgt oft per Online-Fragebogen – ohne physische Untersuchung. Die Folge: Importe aus Kanada dominieren den Markt. Laut Deutschem Hanfverband wurden 2024 über 40 Tonnen Cannabis zusätzlich importiert – völlig legal, aber an den gemeinwohlorientierten Clubs vorbei.

Schwarzmarkt, Eigenanbau, CSC: Wer profitiert wirklich vom KCanG?

Das Ziel des KCanG ist klar: Schwarzmarkt zurückdrängen, sicheren Konsum fördern, Gesundheitsrisiken reduzieren (§ 1 Abs. 2 KCanG). Doch die Realität hinkt hinterher. Während legale CSCs auf Genehmigungen warten, weichen viele Konsumenten auf Online-Kanäle oder Eigenanbau (§ 10 KCanG) aus. Die Gefahr: Ein regulierter Markt kann sich nicht etablieren – und der Schwarzmarkt bleibt bestehen.

Fazit: Rechtssicherheit und Gleichbehandlung für Cannabis-Clubs jetzt umsetzen

Wer Cannabis-Clubs ernsthaft als Teil der Legalisierungsstrategie betrachtet, muss die Genehmigungsverfahren vereinfachen, die Vereine rechtlich entlasten und kommunale Willkür stoppen. Die Vorgaben des KCanG müssen bundesweit einheitlich und rechtsstaatlich korrekt angewendet werden. Nur so lässt sich ein funktionierender legaler Markt etablieren – zum Schutz der Verbraucher und zur Entlastung des Strafrechts.

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