Auch in dem weitere Fotoklau Fall, konnten sich die Nimrod Rechtsanwälte durchsetzen.

Der Gegner meinte, das abgemahnte Foto sei nicht dasjenige des Mandanten der Nimrod Rechtsanwälte, da auf dem vermeintlich eigenen Bild eine bayrische Haxe gezeigt würde, anstatt einer norddeutschen. Es wurde eine Kartoffel auf das Bild montiert.

Das LG Hamburg folgte der Argumentation der Nimrod Rechtsanwälte und bestätigte den Antrag. Es nahm einen Gegenstandswert von 8.000,00€ an.