Paukenschlag aus Köln: Wer entgegen § 312k Abs. 2 BGB keinen Kündigungsbutton vorhält, riskiert Abmahnungen und erst recht weitere gerichtliche Schritte
Wenig überlegt hatte der Gesetzgeber § 312k BGB erlassen. Die Norm lautet:
(1) Wird Verbrauchern über eine Webseite ermöglicht, einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zu schließen, der auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet ist, das einen Unternehmer zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet, so treffen den Unternehmer die Pflichten nach dieser Vorschrift. Dies gilt nicht 1.
für Verträge, für deren Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist, und2.
in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für Verträge über Finanzdienstleistungen.
(2) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss den Verbraucher unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, die
Das LG Köln beschloss nun jüngst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, Ordnungshaft zu vollstrecken an den Mitgliedern der Geschäftsführung, es im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern künftig zu unterlassen, auf der Webseite www.o.de die den Abschluss von entgeltlichen Telekommunikationsverträgen in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischem Wege ermöglicht, keine unmittelbar und leicht zugängliche, insbesondere nicht erst nach Einloggen mit Kundennummer und Kundenkennwort erreichbare, Bestätigungsseite, sowie Schaltfläche für die Bestätigung einer Kündigung vorzuhalten, wenn dies geschieht, wie nachfolgend abgebildet:
Bilddatei entfernt
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Begründung lautet wie folgt:
Der Anspruch auf Unterlassung ergibt sich aus § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b) UKlaG i.V.m. § 312k Abs. 2 BGB. 3
Die Antragsgegnerin, die über ihre Website den Abschluss von Dauerschuldverhältnissen ermöglicht, verletzt ihre Pflicht aus § 312k Abs. 2 Satz 2 BGB, den Verbraucher nach Betätigung der Kündigungsschaltfläche unmittelbar zu einer Bestätigungsseite zu führen, die den Verbraucher auffordert und ihm ermöglicht, die in § 312k Abs. 2 Satz 2 BGB genannten Angaben zu machen. 4
Die nach dem Gesetz abzufragenden Angaben sind ausweislich der Gesetzesbegründung zugleich als Minimalvorgabe und als Maximalvorgabe zu verstehen. Die Beschränkung der zu verlangenden Angaben soll Ausgestaltungen verhindern, bei denen der Unternehmer weitere, für den Verbraucher nicht ohne Weiteres verfügbare Daten abfragt und so eine einfache und unkomplizierte Kündigung erschwert. Zugleich soll die Abfrage dem Grundsatz der Datensparsamkeit nach der DS-GVO Rechnung tragen (BT-Drs. 19/30840, S. 15, 18; MüKoBGB/Wendehorst, 9. Aufl. 2022, BGB § 312k Rn. 16). 5
Durch die Abfrage des Kundenkennworts baut die Antragsgegnerin eine Hürde auf, die in der genannten Vorschrift nicht vorgesehen und geeignet ist, ihn von der Kündigung abzuhalten, weil ihm das Kennwort möglicherweise nicht zugänglich ist. Wenn derartige Identifizierungsmöglichkeiten angeboten werden, muss zugleich eine Möglichkeit bestehen, durch Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen (Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und dergleichen) eine Kündigung zu erklären (MüKoBGB/Wendehorst, 9. Aufl. 2022, BGB § 312k Rn. 18). Dies ist hier nicht der Fall.
Der Beschluss ist hier abrufbar. Frankreich, wobei Frankreich auch “Zahlung mit Daten” mit erfasst, und England planen ähnliches.
Nochmal Filesharing- Anschlussinhaber zu 1.500,00€ Schadensersatz verurteilt
Das Ag Köln hat in einem weitere Filesharing Fall einen Anschlussinhaber verurteilt. Der Anschlussinhaber wurde zu 1.500,00€ Schadensersatz, 281,30€ Kosten der Abmahnung und Erstattung aller Kosten verurteilt. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass Computerspiele als Sprachwerke…
Erstes verwaltungsrechtliches Urteil zu Allgemeinverfügungen zum Cannabis Verbot- hier auf dem Hessentag
Die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichts sollte beachtet werden. Sie stellt Alkohol und Zigaretten mit Cannabis gleich und bestätigt eine Allgemeinverfügung, die den KOnsum von Cannabis allgemein auf dem Hessentag verbietet: Leitsatz 1. Eine Allgemeinverfügung, die das…
Droht der erste Cannabis Handelskrieg?
Die israelische Regierung erwägt, Einfuhrgebühren auf medizinische Cannabisprodukte aus Kanada zu erheben. Israel hatte zuvor eine „Anti-Dumping“-Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob kanadische Cannabisimporte der heimischen Industrie schaden. Im Steuerjahr 2023 importierte Israel etwa 21.000 Kilogramm medizinische…
Urteil des Bundesgerichtshofs zu Sportwetten- Spieler können Ihre Einsätze zurück verlangen
1. Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Angeboten Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass es einen Unterschied zwischen legalen und illegalen Sportwettenangeboten gibt. Sportwettenanbieter benötigen in Deutschland eine Lizenz, um legal operieren zu können. Wenn…
Abmahnungen von Cyfire Rechtsanwalts GmbH im Auftrag von Folkert Knieper
Einleitung In den letzten Jahren haben Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts immer mehr an Bedeutung gewonnen. Besonders im Fokus steht dabei die Cyfire Rechtsanwalts GmbH, RA Mirco Lehr, die im Auftrag von Folkert Knieper Abmahnungen verschickt….
Sind Grow Hubs möglich?- Stand 27.06.2024
Deutsche Grow Hubs- in den letzten Wochen wurde die Frage viel besprochen, ob in Deutschland sog. Grow Hubs zulässig sind. Doch was sind Grow Hubs? Grow Hubs sind Anbauflächen in denen Cannabis für CSC produziert wird….
Zuständigkeiten nach dem KCanG- Stand 08.07.2024- 11:00Uhr- Zuständigkeiten der Bundesländer nun vollständig
Wir zeigen auf, bei welcher Behörde Anträge nach §11 KCanG zu stellen sind. Dem von uns wenig geliebten Förderalismus geschuldet, ist das in jedem Bundesland unterschiedlich.
Datenschutz in Anbauvereinigungen – Cannabis Social Club CSC
Wir gehen der Frage nach, ob CSC einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Ebenso fragen wir uns, ob die Regelungen des KCanG gegen die DSGVO verstoßen.
KCanG- das öffentliche Baurecht als Fallstrick für CSC
Wir gehen auf die Frage ein, ob das Baurecht für CSC relevant sein kann.