Urteil des AG Charlottenburg vom 30.10.2012 Az.: 224 C 378/12
Das AG Charlottenburg stellte heute durch streitiges Urteil fest, dass Eltern für die Urheberrechtsverletzung, die ihre Kinder verursachen, verantwortlich sind. Sie haften damit als Täter und damit auf Schadensersatz und die Kosten der Abmahnung. Auch diese wurde bestätigt. Insgesamt wurde der Beklagte auf die Zahlung von 1.515,50€ verurteilt. Das Urteil kann unter der Rubrik Urteile und Beschlüsse eingesehen werden.
Erlaubnis nach dem KCanG- Nimrod Rechtsanwälte teilen die Erlaubnis eines der Mandanten
Nimrod berieten im Mai einen Mandanten bei der Antragstellung nach dem KCanG, insbesondere bei der Erstellung der Satzung. Nun verdichten sich die jeweiligen Landesanforderungen an Erlaubnisse nach dem KCanG. Nimrod Rechtsanwälte haben bereits im Mai 2024…
Stellungnahme des Bezirksamts Hamburg Altona- warum werden Anträge nach dem KCanG abgelehnt
Das Bezirksamt Hamburg Altona ist für Anträge nach dem KCanG zuständig. Das KCanG ist die Grundlage für den gemeinschaftlichen Cannabisanbau, sog. CSC. Wir haben das Bezirksamt gefragt, welche Gründe zu einer Anlehnung führen. Das Bezirksamt antwortete…