KI-Urheberrecht 2026: AG München verneint Schutzfähigkeit von KI-Logos – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Das Amtsgericht München hat eine wichtige Entscheidung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von durch künstliche Intelligenz erzeugten Logos getroffen. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an einem Urheberrechtsschutz, wenn ein Design überwiegend durch generative KI erstellt wird und kein klar erkennbarer menschlicher Gestaltungsspielraum vorliegt. Für Unternehmen, Agenturen und Content-Creator hat das Urteil erhebliche praktische Auswirkungen – insbesondere im Bereich Markenentwicklung, Grafikdesign und digitaler Contentproduktion.

Kein Urheberrecht ohne menschliche Schöpfungshöhe bei KI-Designs

Zentral stellt das Gericht darauf ab, dass nur eine „persönliche geistige Schöpfung“ nach § 2 UrhG geschützt ist. Reines Prompting, iterative Eingaben oder die Auswahl aus KI-Vorschlägen genügen dafür regelmäßig nicht. Entscheidend ist, ob der menschliche Beitrag das Ergebnis kreativ prägt und sich eine individuelle Gestaltung erkennen lässt. Wird der kreative Kern hingegen durch die KI bestimmt, fehlt es an der erforderlichen Originalität – selbst dann, wenn der Nutzer Zeit investiert oder zahlreiche Varianten generiert hat.

Prompting ist kein Design – Abgrenzung zwischen Idee und Werk

Besonders praxisrelevant ist die Argumentation des Gerichts, dass Prompting eher mit einer Briefing-Situation vergleichbar sein kann als mit eigener schöpferischer Arbeit. Wer lediglich Vorgaben formuliert, agiert nicht automatisch als Urheber. Für Marketingabteilungen und Start-ups bedeutet das: KI-Logos oder AI-Bilder lassen sich nicht ohne Weiteres exklusiv durchsetzen oder abmahnen.

Rechtliche Risiken für Unternehmen und Creator

Das Urteil zeigt deutlich, dass KI-Content ein erhebliches IP-Risiko birgt. Ohne nachweisbare menschliche Kreativleistung können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche scheitern. Gleichzeitig steigt die Gefahr, dass Dritte ähnliche oder identische Designs verwenden, ohne dass dagegen urheberrechtlich vorgegangen werden kann. Unternehmen sollten daher prüfen, ob zusätzliche Schutzrechte – etwa Markenrecht oder Designrecht – strategisch sinnvoll sind.

SEO-Keywords & Relevanz für die Praxis

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