Änderungen des Cannabis Gesetzes- alles nicht so schlimm?
Der Bundestag wird heute dem 06.06.2024, 23:00Uhr, über die Änderungen des KCanG entscheiden. Viele Legende ranken sich um diese Änderungen. So schrieb der wenig geschätzte Kollege Lito Michael Schulte:
“Eine kritische Änderung betrifft die räumliche Trennung der Anbauflächen. Anbauvereinigungen wird die Erlaubnis verwehrt, wenn sich ihre Flächen innerhalb des Besitztums einer anderen Vereinigung befinden. Zusätzlich erhalten Behörden Ermessensspielraum, um eine Konzentration von Anbauflächen zu verhindern, insbesondere wenn Anbauflächen baulich verbunden sind.
Dies gilt für den Fall, wenn die Anbauflächen der Anbauvereinigung mit Anbauflächen anderer Anbauvereinigungen verbunden sind, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht sind. Die Regelung reicht allerdings noch weiter und ermöglicht auch eine Versagung, wenn sich Anbauflächen einer Anbauvereinigung in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen anderer Anbauvereinigungen befinden.
Diese Maßnahme soll die klare Abgrenzung insbesondere der Anbauflächen und Gewächshäuser verschiedener Anbauvereinigungen sicherstellen und damit die Überwachung erleichtern. So sollen kommerzielle „Plantagen“ und vergleichbare Großanbauflächen für Cannabis ausgeschlossen werden, die dem erklärten Zweck eines kleinräumigen, nichtgewerblichen Eigenanbaus zum Eigenkonsum durch die aktive Mitarbeit der Mitglieder der jeweiligen Anbauvereinigungen entgegenstehen würden.
Die für die Erlaubnis zuständige Behörde hat bei der Ausübung ihres Ermessens die Umstände des jeweiligen Einzelfalles angemessen zu berücksichtigen, insbesondere die räumlichen Gegebenheiten vor Ort sowie die Größe der jeweiligen Anbauflächen oder Gewächshäuser.” (siehe hier).
Leider ranken sich viele Legenden um das KCanG, wie oben zu sehen ist. Sinnvoll ist immer ein Blick in die Gesetzgebungsunterlagen, die jedermann einsehen kann. Nimrod Rechtsanwälte halten sich bei ihrer Beratung gern an Primärquellen. Diese blenden wir nachstehend ein:
Nimrod Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Protokollerklärung von Herrn Lauterbach 1 zu 1 umgesetzt werden wird. Die neueste Änderung wird keine weitere wesentliche Verschlechterung mit sich bringen. Vor allem werden sog. “growhubs” dürften durch den neuen § 12 Abs. 3 KCanG der Geschichte angehören.
Ebenfalls dürften gern “verkaufte” Betriebsgesellschaften in Form einer “all in one” Lösung ebenfalls ein “Yeti” sein. Nicht umsonst scheinen einige Kollegen diese Theorie nicht über die eigene Berufshaftpflichtversicherung absichern zu wollen, sondern nutzen eine GmbH. Die Haftung einer GmbH soll jeder für sich selbst einschätzen, Stichwort Insolvenz.
Wollen Sie einen Cannabis Club auf sichere Füße stellen, mit Anwälten die mit ihrer Berufshaftpflichtversicherung für die Beratung einstehen? Nimrod Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Verfügung.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte- AG Charlottenburg klärt Rechtsfrage
Das AG Charlottenburg hat gestern den Nimrod Rechtsanwälten ein Urteil zugestellt. Es folgte der Argumentation der Nimrod Rechtsanwälte. Sachverhalt: Der Kläger ist Berufsfotograf. Sein Foto wurde auf der Webseite eines Landesparlaments im Rahmen der Veröffentlichung einer…
Klage gegen die bayrische Umsetzung des KCanG
Es ist kein Geheimnis, dass die bayrische Landesregierung kein Freund der Entkriminalisierung von Cannabis ist. Nicht umsonst werden ausschließlich staatliche Kurse zum Präventionsbeauftragten anerkannt und sind die Bußgelder bei Konsum etwa unter 100m von “Orten an…
Daniel Sebastian, als IPPC LAW auftretend, mahnt neuerdings die Musiknutzung auf TikTok und wohl auch Instagram ab
IPPC Law geht wegen der Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram und TikTok gegen Nutzer vor. Was macht IPPC Law? IPPC Law verschickt nun Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media. Die Abmahnungen werden an Nutzer…
KCanG- prüfen die Baubehörden aufgrund der Konzentrationswirkung die Vorhaben insgesamt? Konzentrationswirkung, was ist das überhaupt?
Im Zuge der Rechtsberatung eines Cannabis Clubs aus Brandenburg, wurde unser Mandant mit folgendem der Baubehörde konfrontiert: Für die weitere Bearbeitung bitte ich bis zum 19.10.2024 noch folgende Unterlagen …nachzureichen bzw. zu ergänzen: Nun stellt sich…
Cannabis: 1. Schulung der Caritas Berlin/ Brandenburg zur Suchtprävention
RA Bockslaff fühlt sich sehr geehrt, Dozent bei der ersten Schulung zum Präventionsbeauftragten zu sein.
Genehmigungspflicht für medizinisches Cannabis entfällt: Welche Ärzte dürfen künftig direkt verordnen?
Nimrod Rechtsanälte erklären die Änderungen sozialrechtlichen Änderungen, die das Verschreiben von Cannabis erleichtern werden.
Weitere Verzögerung der Cannabis Regulierung in Mecklenburg Vorpommern- es fehl an geeigneten Mitarbeitern
Wie die Schweriner Nachrichten berichteten, sucht das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Behörde, Sachbearbeiter für die Bearbeitung der Anträge nach dem KCanG. Augenscheinlich ignorieren die Behörden die dreimonatige Frist,…
Cannabis Clubs in Deutschland- schleppender Start
Mit großem TAMTAM kündigte die Cannabis Szene den 01.07.2024 an. Ab diesem Zeitpunkt konnten sog. CSC Anträge auf Anbau und Abgabe stellen. Nach wie vor ist vieles unklar, so etwa durch wen gemäß des Gesetzes ein…
Fotoklau, die zweite
Auch in dem weitere Fotoklau Fall, konnten sich die Nimrod Rechtsanwälte durchsetzen. Der Gegner meinte, das abgemahnte Foto sei nicht dasjenige des Mandanten der Nimrod Rechtsanwälte, da auf dem vermeintlich eigenen Bild eine bayrische Haxe gezeigt…
Fotorecht- erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
In einem weitere Fotofall, meinte der Gegner nicht auf die Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte reagieren zu müssen. Nach Ablauf der Frist und nochmaliger Erinnerung, stellten die Nimrod Rechtsanwälte Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung. Die Verfügung…