Cannabis Gesetz- KCanG soll vor dem Inkrafttreten der Regeln zu den Cannabis Clubs wieder reformiert werden
Die Bundesregierung scheint offenbar Angst vor der durch das KCanG geöffnete Tür zu haben. Sie möchte das Gesetz vor dem Inkrafttreten der Änderungen wieder ändern. Die neuen Regeln dürften das Gründen und Betreiben von Clubs weiter erschweren.
Insbesondere soll es Clubs verboten werden
mit anderen Clubs gemeinsame eine Anbaufläche zu betreiben. Das neue Gesetz soll vorsehen:
die Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung
- a) in einem baulichen Verbund mit Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen stehen, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht sind, oder
- b) sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befinden.
Unter dem “alten” Gesetz, der geltenden Rechtslage, hieß es noch in der Begründung:
Mehrere Anbauvereinigungen können Anbauflächen gemeinsam bewirtschaften, sofern diese klar voneinander abgegrenzt sind, eine zweifelsfreie Zuordnung der Pflanzen und Erträge gewährleistet ist und die Anbauvereinigungen die gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben einhalten und ihre jeweiligen Pflichten nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften jeweils individuell erfüllen.
Es kommt aber noch besser. Der Gesetzgeber möchte ebenfalls die Vertragsfreiheit einschränken und den Clubs aufgeben, für jeden Tätigkeit, die nichts mit dem Anbau selbst zu tun hat, einen gesonderten Dienstleister zu beauftragen. I.E. dürfte also neben dem Steuerberater noch ein Buchhalter erforderlich sein. In dem “neuen” Gesetz soll es heißen:
Anbauvereinigungen dürfen denselben sonstigen entgeltlich Beschäftigten oder dasselbe Nichtmitglied nicht mit mehr als einer Art von Tätigkeit nach Satz 3 beauftragen.
Interessierte können die Dokumente hier lesen:
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