Cannabis Clubs in Deutschland- schleppender Start
Mit großem TAMTAM kündigte die Cannabis Szene den 01.07.2024 an. Ab diesem Zeitpunkt konnten sog. CSC Anträge auf Anbau und Abgabe stellen. Nach wie vor ist vieles unklar, so etwa durch wen gemäß des Gesetzes ein Jugend- und Präventionsschutzbeauftragter geschult werden kann. In Bayern etwa, soll das durch eine stattliche Quelle erfolgen. Auch stellt sich die Frage, wie Clubs Mitglieder akquirieren können.
Nicht umsonst, wurde, wie nachfolgende Übersicht von Buisness Insider zeigt, nur verhältnismäßig wenig Anträge gestellt und erst recht weniger Anträge positiv beschieden:
Wir gehen davon aus, dass durch die Mandanten von Nimrod Rechtsanwälten, bald mehr Anträge als genehmigt vermerkt werden. Wollen auch Sie einen erfolgreichen Antrag stellen, wenden Sie sich an uns.
Erlaubnis nach dem KCanG- Nimrod Rechtsanwälte teilen die Erlaubnis eines der Mandanten
Nimrod berieten im Mai einen Mandanten bei der Antragstellung nach dem KCanG, insbesondere bei der Erstellung der Satzung. Nun verdichten sich die jeweiligen Landesanforderungen an Erlaubnisse nach dem KCanG. Nimrod Rechtsanwälte haben bereits im Mai 2024…
Stellungnahme des Bezirksamts Hamburg Altona- warum werden Anträge nach dem KCanG abgelehnt
Das Bezirksamt Hamburg Altona ist für Anträge nach dem KCanG zuständig. Das KCanG ist die Grundlage für den gemeinschaftlichen Cannabisanbau, sog. CSC. Wir haben das Bezirksamt gefragt, welche Gründe zu einer Anlehnung führen. Das Bezirksamt antwortete…