Filesharing- Urteil des AG Frankfurt am Main
Erneuter Erfolgt der Nimrod Rechtsanwälte in Sachen Filesharing
vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main konnten die Nimrod Rechtsanwälte erfolgreich die Rechte ihrer Mandantschaft durchsetzen. Den Anschlussinhaber wie folgt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.224,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 14.11.2017 zu zahlen.
2. Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin von Anwaltskosten in Höhe von 281,30 € freizustellen.
3. lm Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Anschlussinhaber behauptete, ein Air BnB Gast habe den Download verursacht. Er könne sich jedoch nicht mehr daran erinnern, wer der Gast sei. Name und Adresse seien ihm nicht mehr erinnerlich. Damit verletzte er die Grundsätze der sekundären Darlegungslast. Das Urteil ist hier abzurufen.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
Paukenschlag aus Frankfurt-Untersagung sogenannter Laienwerbung für medizinisches Cannabis
Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…