Hochaktuell: EuGH bestätigt Status von Facebook als Auftragsdatenverarbeiter
Der EuGH bestätigte heute in seinem Urteil C-210/16 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein / Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, dass: „nicht in Zweifel gezogen wird, dass die amerikanische Gesellschaft Facebook und, was die Union betrifft, deren irische Tochtergesellschaft Facebook Ireland als „für die Verarbeitung“ der personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer und der Personen, die die auf Facebook unterhaltenen Fanpages besucht haben, „Verantwortliche“ anzusehen sind. Denn diese Gesellschaften entscheiden in erster Linie über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung dieser Daten“.
Der EuGH stellt ferner fest, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die fragliche Datenverarbeitung besteht, wenn ein Betreiber, wie die Wirtschaftsakademie, Facebook Irland für die Datenverarbeitung verantwortlich ist.
Der Betreiber ist nämlich für sein Zielpublikum, den Zielen der Steuerung und Förderung seiner Tätigkeit an den Entscheidungen über Zweck und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher der Fanpage beteiligt. Hinzu kommt, dass der Fernpagebetreiber demographische Daten über seine Zielgruppe verlangen kann.
Der EuGH betont ferner: „dass die Anerkennung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit des Betreibers des sozialen Netzwerks und des Betreibers einer bei diesem Netzwerk unterhaltenen Fanpage im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher dieser Fanpage dazu beiträgt, entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 95/46 einen umfassenderen Schutz der Rechte sicherzustellen, über die die Personen verfügen, die eine Fanpage besuchen. Des Weiteren stellt der Gerichtshof fest, dass das Unabhängige Landeszentrum zuständig war, zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten im deutschen Hoheitsgebiet von sämtlichen Befugnissen, über die es nach den deutschen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 95/46 verfügt, nicht nur gegenüber der Wirtschaftsakademie, sondern auch gegenüber Facebook Germany Gebrauch zu machen.“.
Folgen dieses Urteils:
Mit dem Urteil wurde klargestellt, dass insbesondere Facebook und andere soziale Medien Auftragsdatenverarbeiter für die jeweiligen Nutzer sind. Das erlaubt zukünftig den Betroffenen nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz zu verlangen. Die Besonderheit dieser Norm besteht darin, dass sie eine sogenannte Gesamtschuldnerschaft des Verarbeiters und dessen Hilfsperson, hier Facebook, als Auftragsdatenverarbeiter normiert wird. Gesamtschuldnerschaft erlaubt es dem Gläubiger, damit dem Verbraucher, gleichzeitig den Verarbeiter und dessen Auftragnehmer in die Haftung zu nehmen. Er kann ebenfalls nur einen der beiden in die Haftung nehmen, welche dann im Nachgang im in Ausgleich sehen müssen, wer letzten Endes für den Schaden verantwortlich ist. Der Innenausgleich wird durch Art. 82 Abs. 2 und Abs. 3 DSGVO geregelt. In den im Ergebnis kann sich derjenige enthaften, der nachweisen kann die datenschutzrechtlichen Regelungen beachtet zu haben. Dieses Urteil bestätigt nunmehr die bislang nur theoretisch angenommenen Möglichkeiten aus der DSGVO.
Nimrod Rechtsanwälte setzen erneut erfolgreich Rechte eines Fotografen durch
Nimrod Rechtsanwälte setzen Rechte von Fotografen an deren Fotos seit Jahren erfolgreich durch. Wir konnten viele Urteile und Beschlüsse für unsere Mandanten erstreiten. Das AG Charlottenburg verurteile einen Verein nach einer Abmahnung. Es wurde auf der…
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte- AG Charlottenburg klärt Rechtsfrage
Das AG Charlottenburg hat gestern den Nimrod Rechtsanwälten ein Urteil zugestellt. Es folgte der Argumentation der Nimrod Rechtsanwälte. Sachverhalt: Der Kläger ist Berufsfotograf. Sein Foto wurde auf der Webseite eines Landesparlaments im Rahmen der Veröffentlichung einer…
Klage gegen die bayrische Umsetzung des KCanG
Es ist kein Geheimnis, dass die bayrische Landesregierung kein Freund der Entkriminalisierung von Cannabis ist. Nicht umsonst werden ausschließlich staatliche Kurse zum Präventionsbeauftragten anerkannt und sind die Bußgelder bei Konsum etwa unter 100m von “Orten an…
Daniel Sebastian, als IPPC LAW auftretend, mahnt neuerdings die Musiknutzung auf TikTok und wohl auch Instagram ab
IPPC Law geht wegen der Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram und TikTok gegen Nutzer vor. Was macht IPPC Law? IPPC Law verschickt nun Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media. Die Abmahnungen werden an Nutzer…
KCanG- prüfen die Baubehörden aufgrund der Konzentrationswirkung die Vorhaben insgesamt? Konzentrationswirkung, was ist das überhaupt?
Im Zuge der Rechtsberatung eines Cannabis Clubs aus Brandenburg, wurde unser Mandant mit folgendem der Baubehörde konfrontiert: Für die weitere Bearbeitung bitte ich bis zum 19.10.2024 noch folgende Unterlagen …nachzureichen bzw. zu ergänzen: Nun stellt sich…
Cannabis: 1. Schulung der Caritas Berlin/ Brandenburg zur Suchtprävention
RA Bockslaff fühlt sich sehr geehrt, Dozent bei der ersten Schulung zum Präventionsbeauftragten zu sein.
Genehmigungspflicht für medizinisches Cannabis entfällt: Welche Ärzte dürfen künftig direkt verordnen?
Nimrod Rechtsanälte erklären die Änderungen sozialrechtlichen Änderungen, die das Verschreiben von Cannabis erleichtern werden.
Weitere Verzögerung der Cannabis Regulierung in Mecklenburg Vorpommern- es fehl an geeigneten Mitarbeitern
Wie die Schweriner Nachrichten berichteten, sucht das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Behörde, Sachbearbeiter für die Bearbeitung der Anträge nach dem KCanG. Augenscheinlich ignorieren die Behörden die dreimonatige Frist,…
Cannabis Clubs in Deutschland- schleppender Start
Mit großem TAMTAM kündigte die Cannabis Szene den 01.07.2024 an. Ab diesem Zeitpunkt konnten sog. CSC Anträge auf Anbau und Abgabe stellen. Nach wie vor ist vieles unklar, so etwa durch wen gemäß des Gesetzes ein…
Fotoklau, die zweite
Auch in dem weitere Fotoklau Fall, konnten sich die Nimrod Rechtsanwälte durchsetzen. Der Gegner meinte, das abgemahnte Foto sei nicht dasjenige des Mandanten der Nimrod Rechtsanwälte, da auf dem vermeintlich eigenen Bild eine bayrische Haxe gezeigt…