LG Hamburg, Beschluss vom 23.04.2018 Az: 308 O 98/18
Erneut konnten die NIMROD Rechtsanwälte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen einen Foto-Klau im Internet erringen. Besonders zu berücksichtigen ist, dass das Landgericht einen Streitwert von 13.000 € für die Verletzung an einem einzelnen Bild zusprach.
Den Beschluss finden Sie hier.
Games-Förderung des Bundes – Erster Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 27.12.2024
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Das Werbeverbot im KCanG – Was ist erlaubt, was nicht?
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