Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt: Verurteilung des Anschlussinhabers zur Erstattung von Anwaltskosten in voller Höhe sowie von Schadenersatz in Höhe von 900,00 €
Nimrod Rechtsanwälte konnten erneut die Rechte Ihrer Mandantin Astragon Entertainment GmbH an dem Spiel Bausimulator 2015 durchsetzen. Das Gericht verurteilte den Anschlussinhaber zur Erstattung der Anwaltskosten sowie zu 900,00 € Schadensersatz.
Das Gericht erachtete, dass der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast nicht nachkommen konnte. Das Gericht schreibt dazu:
Im Rahmen der die Beklagte treffenden sekundären Darlegungslast bedarf es der Mitteilung derjenigen Umstände, aus denen darauf geschlossen werden kann, dass die fragliche Verletzungshandlung tatsächlich von einem Dritten mit alleiniger Tatherrschaft begangen worden sein kann (BGH NJW 2017,78-Everytime we touch). Die bloße pauschale Behauptung einer Nutzungsmöglichkeit Dritter genügt jedoch nicht (BGH-RR 2017, 484 -Ego-Schulter). Der Inhaber eines Internetanschlusses hat vielmehr nachvollziehbar vorzutragen, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Nutzungshandlungen ohne Wissen und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen (BGH-RR 2017, 484-Ego-Shooter).
Es zeigt sich immer mehr die Tendenz der Rechtsprechung an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast strenge Anforderungen zu stellen. Das belegen neben diesem Urteil weitere Urteile des Landgerichte Frankfurt am Main, Stuttgart und Köln.
Ebenfalls setzt sich die sogenannte Faktor Rechtsprechung durch. Hier nahm das Gericht indes bedauerlicherweise einen Faktor von 60 an; das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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