Abmahung der 4-Shisha GmbH durch die Rechtsanwälte Prinze und Partner Patentanwälte wegen eines Geschmacksmusters
Die 4-Shisha GmbH mahnt derzeit durch die Rechtsanwälte Prinze und Partner Patentanwälte und Rechtsanwälte die Verletzung angeblicher Gemeinschaftsgeschmacksmuster ab.
Was wird vorgeworfen?
Vorgeworfen wird der Vertrieb eines Kopfaufsatzes für Wasserpfeifen namens MIG Razor.

Quelle des Foto: https://www.el-badia.com/en/heat-management/1027-mig-razor.html Fotograf: nB
Das Geschmacksmuster ist dabei ein sogenanntes nicht eingetragenes. Mit einem Geschmacksmuster können bestimmte Darstellungsformen, Gestalt, Farbe, Form, geschützt werden. Es entsteht ein Recht, was es Dritten verbietet, ohne Erlaubnis die entsprechenden Produkte oder Produkte die den geschützten Produkt entsprechen, in den Verkehr zu bringen. In den Verkehr bringen bedeutet das Produkt zum Verkauf anzubieten.
Wie wurde das Produkt geschützt?
Unsere Mandanten wird vorgeworfen, einen Kopfaufsatz der Marke „Start Now- Fire Turbine“ in den Verkehr gebracht haben.

Quelle des Foto: https://www.smokkers.de/ Fotograf: nB
Solche Muster entstehen nicht etwa durch Eintragung bei der EUIPO, sondern durch erstmalige Offenbarung. Offenbarung bedeutet, dass ein Geschmacksmuster in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, dass die, insbesondere in der EU, tätigen interessierten Fachkreise davon Kenntnis erlangen können.
Grundsätzlich kann die Offenbarung durch Artikel in Fachzeitschriften, Werbung oder Veröffentlichung in einem Mitteilungsblatt eines nationalen Amtes für geistiges Eigentum, in Deutschland das DPMA (Deutsches Patent und Markenamt).
Hier soll die Offenbarung durch ein YouTube Video erfolgt sein. Es handelt sich um dieses Video:
https://www.youtube.com/watch?v=XSt8kFaMexU
Was sind die Folgen einer Verletzung?
Die Folgen einer Verletzung sind insbesondere:
- Unterlassungsansprüche und
- Schadensersatzansprüche
Diese können im Wege der Abmahnung geltend gemacht werden. Hier verlangen die Rechtsanwälte Prinz und Partner für die 4-Shisha GmbH lediglich die Unterlassung im Wege der Abmahnung. Die Rechtsanwälte von Prinz und Partner berechnen ihre Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 80.000,00 € nach einer Geschäftsgebühr von 1,3 VV RVG. Dies führt zu Abmahnkosten von insgesamt 2085,95 € (brutto).
Was kann getan werden?
Die Handlungsmöglichkeiten sind vielfältig. Zunächst sollte geprüft werden, ob das angebliche Recht überhaupt besteht. Dies ist nicht zwingend der Fall, da Geschmacksmuster, insbesondere nicht eingetragene, kein amtliches Verfahren durchlaufen haben auf Grundlage dessen die Berechtigung des Schutzes in irgendeiner Weise feststehen würde. In einem gerichtlichen Verfahren muss die
4-Shisha GmbH beweisen, dass ihr Kopfaufsatz für Wasserpfeifen nicht technisch oder in der Gestaltung bedingt ist. In einem gerichtlichen Verfahren müsste die 4-Shisha GmbH den entsprechenden Beweis antreten. Das dürfte nicht einfach fallen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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