AG Augsburg, Urteil vom 03.04.2014, Az.: 12 C 835/14
Das AG Augsburg hat die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte bestätigt und einen P2P Rechtsverletzer zu der Erstattung von Anwaltskosten aus einen Gegenstandswert von 30.000,00€ und zu Schadensersatz in Höhe von 510,00€ verurteilt.
Das Urteil ist hier abrufbar.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
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Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…