AG Hamburg, Urteil vom 27.05.2014, Az.: 25b 436/13- Anforderungen an die enthaftende Belehrung
Das AG Hamburg hat in diesem Urteil die Anforderungen an eine enthaftende Belehrung weiter konkretisiert. Diese setzt voraus, dass sich die Eltern über dasjenige bewußt sind, worüber sie belehren. Es reicht damit nicht darzustellen, dass eine Belehrung stattgefunden hat. Es ist auch ihr Inhalt vorzutragen.
Das Amtsgericht verurteile zur Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00€ und zu einem Schadensersatz von 300,00€. Das Urteil ist hier abrufbar.
Mitwirkungskonzept nach dem KCanG- Erfordnis für den Erhalt einer Erlaubnis
Mehr und mehr Bundesländer wollen ein Mitwirkungskonzept für die Erlaubnis nach dem KCanG. Ein Muster eines Mitwirkungskonzepts nach dem KCAnG wurde hierfür entwickelt. Begründet wird dies mit dem Wortlaut des §17 KCanG. Es gab deswegen bereits…
Versagung der Erlaubnis nach dem KCanG für eine Anbauvereinigung aufgrund mangelnder -satzungsgemäßer- Verpflichtung zur eigenhändigen Mitwirkung beim unmittelbaren Cannabisanbau?
Uns erreichte gestern ein Ablehnungsbescheid -in anonymisierter Form hier einsehbar: des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für die Beantragte Erlaubnis einer Anbauvereinigung. Es ist anzumerken, dass es sich bei diesem Bescheid um den Ersten…