AG Hamburg, Urteil vom 27.05.2014, Az.: 25b 436/13- Anforderungen an die enthaftende Belehrung
Das AG Hamburg hat in diesem Urteil die Anforderungen an eine enthaftende Belehrung weiter konkretisiert. Diese setzt voraus, dass sich die Eltern über dasjenige bewußt sind, worüber sie belehren. Es reicht damit nicht darzustellen, dass eine Belehrung stattgefunden hat. Es ist auch ihr Inhalt vorzutragen.
Das Amtsgericht verurteile zur Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00€ und zu einem Schadensersatz von 300,00€. Das Urteil ist hier abrufbar.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
Paukenschlag aus Frankfurt-Untersagung sogenannter Laienwerbung für medizinisches Cannabis
Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…