Beschluss des LG Bielefeld vom 07.01.2015, Az.: 4 O 435/14
Das LG Bielefeld hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte bestätigt. Es wurde in diesem Fall zwar eine Unterlassungserklärung abgegebenen, der Passus “eine im Ermessen des Gläubigers festzusetzende Vertragsstrafe” wurde jedoch gestrichen. Das Gericht folgte der Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte und sah darin keine ausreichende Unterlassungserklärung.
Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
Paukenschlag aus Frankfurt-Untersagung sogenannter Laienwerbung für medizinisches Cannabis
Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…