Beschluss des LG Düsseldorf vom 27.01.2015, Az.: 12 O 12/15
In diesem Beschluss stellte das LG Düsseldorf fest, dass nach wie vor die Gegenstandswerte von Filesharing von Computerspielen im fünfstelligen Bereich liegen. Es nahm einen Gegenstandswert von 10.000,00€ an. Das Gericht folgte damit der Argumentation der NIMROD Rechtsanwälte.
Der Beschluss ist hier abrufbar.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
Paukenschlag aus Frankfurt-Untersagung sogenannter Laienwerbung für medizinisches Cannabis
Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…