In einem Beschluss des LG Erfurt konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Der Antragsgegner haftet aufgrund der hier vorliegenden besonderen Situation als Täter.
Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 15.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
Paukenschlag aus Frankfurt-Untersagung sogenannter Laienwerbung für medizinisches Cannabis
Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…