NIMROD Rechtsanwälte konnten vor dem Landgericht Frankfurt a.M. die Rechte Ihrer Mandantin, der Astragon Entertainment GmbH (vormals Astragon Software GmbH) durchsetzen. Dem Antragsgegner wurde es untersagt, seinem Sohn – den er als Täter der Urheberrechtsverletzung ermittelt und benannt hat – zu ermöglichen, dass Computerspiel “Landwirtschaftssimulator 2015” öffentlich in P2P Netzwerken zum Abruf bereitzustellen. Das LG bestätigte ferner die Rechtsauffasung von NIMROD Rechtsanwälte und setzte den Streitwert mit 30.000,00 € fest.
Der Beschluss ist hier abrufbar.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
Paukenschlag aus Frankfurt-Untersagung sogenannter Laienwerbung für medizinisches Cannabis
Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…