Beschluss des LG Köln vom 29.05.2014, Az.: 14 O 129/14
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren stellte das LG Köln fest, dass eine Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch im Falle der erneuten Rechtsverletzung nicht mehr ausreichend ist. Das Gericht folgte der Argumentation der Nimrod Rechtsanwälte, wonach im Falle der Verwirkung der Vertragsstrafe diese festzusetzen sei und, da der Unterlassungsanspruch neu entsteht, dieser nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit erhöhter Vertragsstrafe erfüllt werden kann.
Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 20.000,00€ an. Der Beschluss ist hier anrufbar.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
Paukenschlag aus Frankfurt-Untersagung sogenannter Laienwerbung für medizinisches Cannabis
Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…