Genehmigungspflicht für medizinisches Cannabis entfällt: Welche Ärzte dürfen künftig direkt verordnen?

Die Genehmigungspflicht für die Erstverordnung von medizinischem Cannabis bei gesetzlich Versicherten wird bald für bestimmte Arztgruppen aufgehoben. Dies ist ein bedeutender Schritt, der den Zugang zu medizinischem Cannabis vereinfacht und die bürokratischen Hürden für Patienten verringert.

Einführung

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit 2017 für bestimmte Erkrankungen verschreibbar. Bislang benötigten viele Patienten eine Genehmigung ihrer Krankenkasse, bevor sie ein Cannabis-Rezept einlösen konnten. Zukünftig soll sich das ändern – zumindest für bestimmte Arztgruppen. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, welche Ärzte von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind und was dies für Patienten und Ärzte bedeutet.

Welche Arztgruppen können Cannabis ohne Genehmigung verordnen?

Für folgende Fachärzte entfällt zukünftig die Genehmigungspflicht bei der Erstverordnung von medizinischem Cannabis:

  • Allgemeinmediziner
  • Anästhesisten
  • Internisten (mit allen Schwerpunkten)
  • Neurologen
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Psychiater und Psychotherapeuten
  • Gynäkologen mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie

Diese Änderungen bedeuten, dass Patienten schneller Zugang zu Cannabis-Therapien erhalten können, ohne den Genehmigungsprozess durch ihre Krankenkasse abwarten zu müssen.

Ärzte mit Zusatzqualifikationen

Neben den oben genannten Fachgruppen können auch Ärzte anderer Disziplinen Cannabis ohne Genehmigung verschreiben, wenn sie über bestimmte Zusatzqualifikationen verfügen. Zu diesen Zusatzbezeichnungen gehören:

  • Geriatrie
  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Palliativmedizin
  • Schlafmedizin
  • Spezielle Schmerztherapie

Diese erweiterten Möglichkeiten sollen sicherstellen, dass auch spezialisierte Fachärzte in der Lage sind, Patienten in spezifischen medizinischen Bereichen eine Cannabistherapie zu ermöglichen.

Was bedeutet dies für Patienten?

Die Aufhebung der Genehmigungspflicht bedeutet für viele Patienten, dass sie schneller eine Therapie mit medizinischem Cannabis beginnen können. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Freiwillige Genehmigung: Auch wenn die Genehmigungspflicht entfällt, bleibt es Ärzten überlassen, bei Unsicherheiten weiterhin eine Vorabgenehmigung durch die Krankenkasse einzuholen.
  • Folgeverordnungen: Nachdem eine Erstverordnung durch einen berechtigten Arzt erfolgt ist, können auch andere Ärzte Folgeverordnungen ausstellen.
  • Verordnungsvoraussetzungen: Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Verordnung von medizinischem Cannabis sowie das Wirtschaftlichkeitsgebot bleiben bestehen. Das bedeutet, dass die Therapie weiterhin notwendig, ausreichend und zweckmäßig sein muss.

Fazit

Die neuen Regelungen zur Verordnung von medizinischem Cannabis bieten eine deutliche Erleichterung für Patienten und Ärzte. Durch den Wegfall der Genehmigungspflicht bei bestimmten Arztgruppen wird der Zugang zu Cannabis-Therapien einfacher und schneller. Dennoch bleibt es wichtig, dass sowohl Patienten als auch Ärzte die Voraussetzungen und Richtlinien für die Verordnung im Auge behalten.

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