EU- Förderung für die Entwicklung von Games- Einreichfrist 12.02.2020
Die EU hat mit dem Programm CREATIVE EUROPE ein Förderprogramm aufgelegt, das folgende Ziele hat:
- Erhaltung, Entwicklung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa und Förderung des europäischen Kulturerbes;
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kulturellen und kreativen Sektoren Europas insbesondere der audiovisuellen Branche, um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern.
Das Förderprogramm will jenes erreichen:
Entwicklung von europäischen audiovisuellen Werken, insbesondere von Film- und Fernsehproduktionen wie Spielfilmen, Dokumentarfilmen, Kinder- und Trickfilmen, sowie von interaktiven Werken wie Videospielen und Multimedia-Werken, die ein erhöhtes Potenzial für eine grenzüberschreitende Verbreitung mitbringen;
Teilnehmen kann jeder, der
- Private Organisation: Auszug aus dem Amts- oder Gesetzblatt, Kopie der Satzung, Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Nachweis über die Umsatzsteuerpflicht (sind Handelsregister- und Umsatzsteuernummer identisch, wie dies in einigen Ländern der Fall ist, wird nur eines dieser Dokumente benötigt);
- Öffentliche Organisation: Kopie der Entschließung oder Entscheidung oder eines anderen amtlichen Dokuments zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Einrichtung;
- Natürliche Personen: Fotokopie des Personalausweises und/oder des Reisepasses; ggf. Nachweis über die Umsatzsteuerpflicht (z. B. für bestimmte Selbständige);
- Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit: Dokumente, die nachweisen, dass der/die Vertreter der betreffenden Organisation befugt ist/sind, im Namen der Organisation rechtliche Verpflichtungen einzugehen;
- Konsortium: Schreiben der einzelnen Mitglieder zur Bestätigung ihrer Teilnahme am Projekt (zusätzlich zu den Nachweisen zu ihrem Rechtsstatus).
Der Fördertopf hat insgesamt ein Volumen von 3,78 Mio €. Es können bis zu 150.000,00€ für die Entwicklung von GAME Konzepten und die Entwicklung von Prototypen erlangt werden.
Die Unterlagen sind hier abrufbar
Mitwirkungskonzept nach dem KCanG- Erfordnis für den Erhalt einer Erlaubnis
Mehr und mehr Bundesländer wollen ein Mitwirkungskonzept für die Erlaubnis nach dem KCanG. Ein Muster eines Mitwirkungskonzepts nach dem KCAnG wurde hierfür entwickelt. Begründet wird dies mit dem Wortlaut des §17 KCanG. Es gab deswegen bereits…
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