Kontrollen der Dateschutzbehörden
Denn NIMROD Rechtsanwälten liegen Informationen vor, nach denen verschiedene Landesdatenschutzbehörden, insbesondere das bayerische Landesamt für Datenaufsicht (BayLDA) künftig verstärkte Kontrollen, auch ohne konkreten Anlass, durchführen wollen. Kontrolliert werden sollen Großunternehmen, aber auch kleiner Unternehmen, wie zum beispiel Arztpraxen. Ein Schwerpunkt der Kontrollen soll auf der IT-Sicherheit liegen. Die bisher gewährte Schonfrist wäre damit vorbei. Sollten Sie die Umsetzung der DSGVO noch nicht abgeschlossen haben, sollten Sie dies nunmehr so schnell wie möglich nachhohlen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Mitwirkungskonzept nach dem KCanG- Erfordnis für den Erhalt einer Erlaubnis
Mehr und mehr Bundesländer wollen ein Mitwirkungskonzept für die Erlaubnis nach dem KCanG. Ein Muster eines Mitwirkungskonzepts nach dem KCAnG wurde hierfür entwickelt. Begründet wird dies mit dem Wortlaut des §17 KCanG. Es gab deswegen bereits…
Versagung der Erlaubnis nach dem KCanG für eine Anbauvereinigung aufgrund mangelnder -satzungsgemäßer- Verpflichtung zur eigenhändigen Mitwirkung beim unmittelbaren Cannabisanbau?
Uns erreichte gestern ein Ablehnungsbescheid -in anonymisierter Form hier einsehbar: des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für die Beantragte Erlaubnis einer Anbauvereinigung. Es ist anzumerken, dass es sich bei diesem Bescheid um den Ersten…