Richtungsweisendes Urteil des EuGH- EuGH präzisiert die Grundlagen der sekundären Darlegungslast
In der Rechtssache Lübbe/ Storzer (Az.: C-149/17) hat der EuGH die Rechte von durch Filesharing betroffener Unternehmer nunmehr erheblich gestärkt.
Hintergrund war eine Vorlage des LG München, das die bis dato in der BRD geltende Rechtslage als mit dem Europarecht unvereinbar ansah. Vor dem Richterspruch aus Luxemburg stellte sich die Rechtslage wie folgt dar:
Wer in Filesharing Fällen als Anschlussinhaber in Anspruch genommen wird muss eine Täterschaftsvermutung widerlegen. Er muss jedoch nicht beweisen nicht der Täter gewesen zu sein, sondern muss „nur“ einer sog. sekundären Darlegungslast entsprechen. Dies erfolgt in der Regel durch die Angabe, andere Familienmitglieder hätten ebenfalls uneingeschränkten Zugang zu dem Internetanschluss und kämen daher ebenfalls als Täter in Frage. Der BGH verlangte allenfalls von dem Anschlussinhaber die Befragung der fraglichen Personen. Auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie werden von dem Anschlussinhaber aber keine weiteren Angaben verlangt, um seiner sekundären Darlegungslast nachzukommen. Familienmitglieder können sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht zurückziehen.
Im Ergebnis kann der Verletzte den nötigen Beweis nicht führen.
Dieser Auffassung hat der EuGH eine Absage erteilt, da sie europarechtswidrig ist. Er schreibt: „Bewirkt die nationale Regelung in der Auslegung durch die zuständigen nationalen Gerichte in Sachverhalten wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, dass das mit einer Haftungsklage befasste nationale Gericht daran gehindert wird, auf Antrag des Klägers die Vorlage und Erlangung von Beweismitteln, die Familienmitglieder der gegnerischen Partei betreffen, zu verlangen, werden jedoch die Feststellung der behaupteten Urheberrechtsverletzung und die Identifizierung ihres Täters unmöglich gemacht, was zur Folge hat, dass es zu einer qualifizierten Beeinträchtigung der dem Inhaber des Urheberrechts zustehenden Grundrechte auf einen wirksamen Rechtsbehelf und des geistigen Eigentums kommt und infolgedessen dem Erfordernis, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Grundrechten zu gewährleisten, nicht genügt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juli 2015, Coty Germany, C‑580/13, EU:C:2015:485, Rn. 41).
Folglich kann bei dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Recht aufgrund der Tatsache, dass es den Familienmitgliedern des Inhabers eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, einen quasi absoluten Schutz gewährt, entgegen den Anforderungen des Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 nicht davon ausgegangen werden, dass es hinreichend wirksam ist und letzten Endes die Verhängung einer wirksamen und abschreckenden Sanktion gegen den Zuwiderhandelnden ermöglicht. Zudem ist das durch die Einlegung des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rechtsbehelfs eingeleitete Verfahren nicht geeignet, die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48 verlangte Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu gewährleisten.“.
Nimrod Rechtsanwälte begrüßen diese Entscheidung. Sie wird die Durchsetzung von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen erheblich beeinflussen. Das Urteil schafft zudem Rechtssicherheit.
Musiknutzung in sozialen Netzwerken – Ihre Rechte als Künstler
Als Komponist, Texter oder Musikschaffender besitzen Sie ausschließlich die Rechte an Ihrem Werk. Musikstücke, Texte oder Melodien dürfen nicht ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook für gewerbliche Zwecke genutzt…
LG Berlin: 1.000 € Vertragsstrafe reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen
Eine Vertragsstrafe von nur 1.000,00 € in einer Unterlassungserklärung ist nach der Rechtsprechung regelmäßig unzureichend, um die erforderliche Abschreckungswirkung zu entfalten und die Wiederholungsgefahr wirksam auszuräumen. Auch das Landgericht Berlin hat mehrfach klargestellt, dass eine zu…
Einstweilige Verfügung in Fotosachen – Schneller Rechtsschutz bei Bildrechtsverletzungen
Die einstweilige Verfügung in Fotosachen ist das zentrale Instrument für Fotografen, Bildagenturen, Unternehmen und Rechteinhaber, um sich schnell und effektiv gegen die unberechtigte Nutzung von Fotos im Internet, in sozialen Netzwerken, Online-Shops oder Printmedien zu wehren….
Wieder einmal- Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Amtsgericht Memmingen (Az. 12 C 121/23) hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für den Download eines Computerspiels haftet, der über eine Tauschbörse erfolgt sein soll. Die Rechteinhaberin des Games hatte Schadensersatz und…
Mise en demeure de Depicta, Robert Fechner de Berlin? Que faire?
Avez-vous reçu une mise en demeure de DEPICTA LEGAL ? Vous avez reçu un e‑mail de DEPICTA LEGAL vous accusant d’avoir utilisé une photographie sans autorisation, violant ainsi les droits d’auteur et la personnalité de l’auteur, et vous…
Abmahnungen durch Depicta GmbH: Was Betroffene wissen sollten
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen die Depicta GmbH Urheberrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotografien im Internet abmahnt. Hinter Depicta steckt RA Robert Fechner, der in der Vergangenheit für Nico Trinkhaus und…
Fotoklau- weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Landgericht Berlin hat einem französischen Fotografen im Wege einer einstweiligen Verfügung umfassenden Rechtsschutz gegen die unlizenzierte Nutzung seines Fotos durch ein deutsches Medienunternehmen gewährt. Dieses hatte ein urheberrechtlich geschütztes Bild des Fotografen auf seiner öffentlich…
Online Streitbeilegungsplattform der EU “endlich” abgeschaltet
Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisher geltende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 außer Kraft setzt (vgl. EU-Kommission, https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en; e-recht24, https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13399-eu-stellt-streitbeilegungsplattform-ein-was-das-fuer-sie-als-unternehmer-bedeutet.html). Die…
Änderungen im MedCanG- Telemedizin droht das Aus
Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), vor. Er soll Fehlentwicklungen nach der Teillegalisierung von Cannabis korrigieren. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als…
5.000 € DSGVO-Schadensersatz wegen Tracking auf Drittseiten – Urteil des LG Leipzig gegen Social-Media-Konzern
Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 04.07.2025 (Az. 05 O 235/23) einen wegweisenden Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000 € gegen den Betreiber eines großen sozialen Netzwerks zugesprochen. Der Kläger hatte ausschließlich privat das Netzwerk genutzt, jedoch…