Übereinstimmenden Medienberichten zufolge leitete der Hamburgische Datenschutzbeauftrage Prof. Dr. Johannes Caspar mehrere Bußgeldverfahren gegen Hamburger Internetunternehmen ein.
Es soll sich bei diesen Unternehmen bisher ausschließlich um 100%ige Tochterfirmen von US-Unternehmen handeln, die Ihren Datentransfer in die USA weiterhin auf das im Oktober 2015 für ungültig erklärte „Safe-Harbor-Abkommen“ stützen. Wir berichteten hier und hier.
Bereits im November hatte Caspar die in seiner Zuständigkeit liegenden Unternehmen über den Wegfall von Safe-Harbour informiert. Die Unternehmen sollten bis zum 15. Februar 2016 Stellung nehmen. Die Stellungnahmen einiger der Unternehmen führten nunmehr zur Einleitung der Bußgeldverfahren.
Für die betroffenen Unternehmen angehörtg werden um sich gegen die Bußgelder zur Wehr zu setzen.
Aufgrund der eigenen Zuständigkeiten der Länder bleibt abzuwarten, ob andere Bundesländer nachziehen und ebenfalls Bußgeldverfahren einleiten. Beruft sich ein Unternehmen für den Datentransfer in die USA weiterhin auf das Safe-Harbor-Abkommen, läuft es Gefahr sich einem Bußgeldverfahren auszusetzen.
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