Johannes Caspar, der hamburgischer Datenschutzbeauftragte ist erneut gegen einen Internetriesen vorgegangen. Im Wege einer Verwaltungsanordnung wurde Facebook verboten Daten von deutschen Whats-App Nutzern zu erheben. Es wurde weiter angeordnet, dass bisher erhobene Daten zu löschen sind.
Facebook hatte den Messenger Dienst vor knapp 2 Jahren für 19 Milliarden Dollar übernommen und im vergangenen August erklärt, es werden nunmehr Daten wie Telefonnummern und andere Daten von Whats-App erhoben und Facebook zur Verfügung gestellt.
Facebook hatte bei der Übernahme zugesichert, dass zwischen den Unternehmen keine Daten ausgetauscht werden würden. Die nunmehr erfolgte Änderung dieser Unternehmenspolitik stellt nicht nur eine „Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit“ dar, wie der hamburgische Datenschutzbeauftrage klarstellt, sondern auch einen Verstoß gegen nationales Datenschutzrecht.
Facebook stellt unmittelbar danach klar, dass es sich an EU Datenschutzrecht halte, die nationalen Vorschriften jedoch nicht für bindend erachtet. Der EuGH hat jedoch bereits klargestellt, dass nationales Datenschutzrecht auch für internationale Konzerne Anwendung findet, wenn diese eine Niederlassung im betreffenden Staat haben (Urt. v. 28.07.2016, Az. C-191/15).
Die Anordnung ist sofort vollziehbar und ein Verstoß kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit Facebook seine diesbezügliche Praxis umstellt oder es auf mögliche Bußgelder ankommen lässt.
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