Nachdem der EuGH die bisherige Regelung zum Austausch von Daten zwischen EU und US-Unternehmen im Oktober 2015 für ungültig erklärte und damit das sog. Safe-Harbor Abkommen gekippt hat, stand eine Neuregelung zwischen der EU und den USA aus.
Eine solche Neuregelung scheint nun gefunden. Justizkommissarin Vera Jourová stellte auf einer Pressekonferenz in Straßbourg diese Einigung nun vor. Sie wurde von dem Kommissar für den digitalen EU-Binnenmarkt, Andrus Ansip bestätigt.
Verarbeiten Unternehmen, bspw. aus der Softwareindustrie, Daten aus Europa, werden diese durch das US Handelsministerium kontrolliert. Sollten die Firmen sich nicht an Standards halten, so drohen ihnen Sanktionen. Der genaue Inhalt dieser Standards sowie das Ausmaß der Sanktionen sind bislang unbekannt. Es soll eine Aufsicht durch die US-Justiz- und Sicherheitsbehörden geben. Eine jährliche Kontrolle durch die Vertragspartner soll weiteren Schutz der Daten von EU-Bürgern gewährleisten.
Sollte ein Betroffener seine Datenschutzrechte verletzt sehen, steht ihm nun der Weg zu einem Ombudsmann offen, der unabhängig von den Geheimdiensten sein soll. Welche Befugnisse dieser Ombudsmann haben soll, ist ebenfalls unbekannt.
Das Ergebnis der Verständigung muss noch von den Vertretern der EU-Staaten abgesegnet werden und auch dem Europaparlament stehen noch Prüfungsrechte zu. Das endgültige Vertragswerk muss laut Justizkommissarin Vera Jourová noch ausgearbeitet werden und liegt demnach auch noch nicht unterschrieben vor.
Es bleibt abzuwarten, wie die Details dieses Vertrages im Einzelnen aussehen werden und ob der Vertrag tatsächlich mit diesen Kernpunkten zustande kommt.
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