Online Streitbeilegungsplattform der EU “endlich” abgeschaltet

Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisher geltende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 außer Kraft setzt (vgl. EU-Kommission, https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en; e-recht24, https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13399-eu-stellt-streitbeilegungsplattform-ein-was-das-fuer-sie-als-unternehmer-bedeutet.html). Die OS-Plattform diente bislang als zentrale Anlaufstelle, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern im Onlinehandel außergerichtlich beizulegen. Aufgrund der äußerst geringen Nutzung – weniger als 200 Verfahren pro Jahr bei mehreren Millionen Besuchern – hat die EU entschieden, das Angebot einzustellen. Sämtliche auf der Plattform gespeicherten Daten, einschließlich personenbezogener Daten, werden mit Abschaltung gelöscht.

Für Unternehmer bedeutet dies konkret: Bis einschließlich 20. Juli 2025 gilt weiterhin die Pflicht, einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform sowie die Informationen nach Art. 14 ODR-VO in Impressum, AGB, E-Mails oder Marktplatzprofilen bereitzuhalten. Ab dem 21. Juli 2025 entfällt diese Pflicht vollständig. Unternehmer sind dann verpflichtet, alle Hinweise und Verlinkungen zur OS-Plattform umgehend zu entfernen. Wird dies unterlassen, drohen Abmahnungen nach §§ 8 Abs. 1, 3, 3a UWG, da falsche oder überholte Verbraucherinformationen als wettbewerbswidrig gelten. Wer in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen wegen fehlerhafter OS-Hinweise abgegeben hat, sollte diese rechtlich prüfen lassen, um sich nicht dauerhaft zu verpflichten, nicht mehr bestehende Angaben vorzuhalten.

Besonders wichtig: Die nationale Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt bestehen. Unternehmer müssen also weiterhin prüfen, ob und welche Hinweise auf nationale Schlichtungsstellen sie bereithalten müssen. Die EU verweist künftig auf der neuen Plattform „Consumer Redress in the EU“ auf nationale Schlichtungsstellen und gibt Hinweise zu alternativen Beschwerdemöglichkeiten, etwa nach dem Digital Services Act (DSA).

Unsere Empfehlung: Unternehmer sollten jetzt alle Verweise auf die OS-Plattform identifizieren (Impressum, AGB, Footer, E-Mail-Signaturen, Plattformprofile) und sich für die Entfernung nach dem 20. Juli 2025 vorbereiten. Zudem sollten bestehende Unterlassungserklärungen überprüft und nationale Informationspflichten nach dem VSBG gesondert berücksichtigt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anpassung Ihrer Rechtstexte und beraten zu möglichen Haftungsrisiken. Sprechen Sie uns an!

In der Vergangenheit gab es folgende Urteile.