Das Amtsgericht Frankenthal bestätigte die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte umfassend und verurteilte einen Filesharer zu Schadensersatz in Höhe von 510,00€ und Freistellung von den Kosten der Abmahnung in Höhe von 755,80€. Letzteres entspricht einer 1,3 Gebühr VV RVG Nr. 2300 aus 15.000,00€.
Bemerkenswert ist das Urteil auch, da das Gericht von einem gegen den Abgemahnten bestehenden ANSCHEINSBEWEIS sprich. Das Urteil ist hier abrufbar.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
Paukenschlag aus Frankfurt-Untersagung sogenannter Laienwerbung für medizinisches Cannabis
Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…